Das Gelände der Gesellschaft Interporto – Centro Ingrosso di Pordenone S.p.A. befindet sich in dem südlich von Pordenone gelegenen Ortsteil Villanova und unterliegt als Teil des P.I.P. (Bebauungsplan für Produktionsansiedlungen) einer speziellen Gemeindeverordnung. Aus diesem Grund muss jede Betriebstätigkeit, die innerhalb dieses Geländes durchgeführt werden soll, in den unter Art. 7 der technischen Durchführungsbestimmungen des PIP angeführten Tätigkeiten enthalten sein. (Beilage A).
Nachdem der zuständige Sachbearbeiter die Übereinstimmung der Tätigkeit und die Merkmale der Fläche und der Räumlichkeiten bewertet hat, muss er der Interporto – Centro Ingrosso di Pordenone S.p.A. den Antrag auf Zuweisung übermitteln, dem die für eine Überprüfung geeignete Selbsterklärung des Antragstellers beizulegen ist (Beilage 1 und 2).
Nach Abschluss der Überprüfung und der Vereinbarung der Fristen kann der Sachbearbeiter den Mietvertrag abschließen.
Beilagen zum Herunterladen
Beilage A: estratto-var-2-del-pip-art – 349 kB
Beilage 1: istanza-locazione – 14 kB
Beilage 2: autocertificazione-per-affitti – 18 kB
