Die Interporto – Centro Ingrosso di Pordenone S.p.A., besitzt das Recht, die unter den Bebauungsplan für Produktionsansiedlungen (P.I.P.) fallenden Flächen der homogenen Zone H1 Großhandelszentrum Pordenone, die im Sinne des Artikels 27 des Gesetzes Nr. 865 vom 22. Oktober 1971 und des Rechtstitels IV, Abschnitt II des regionalen Raumordnungsgesetzes Nr. 52 vom 19. November 1991 gebildet und genehmigt wurde, als Eigentum zu übertragen.
Diese Flächen sind in den mehrjährigen Durchführungsprogrammen des P.I.P. für die homogene Zone H1 des Großhandelszentrums Pordenone enthalten und können nur nach Anberaumung eines öffentlichen Verfahrens gemäß der geltenden Bestimmung und zu dem jährlich mittels Gemeindebeschluss festgelegtem Preis übertragen werden.
Folgende Flächen sind noch verfügbar:
1. Bereich Nr. 5 mit 30.446 m2
2. Bereich Nr. 7 mit 6.394 m2
3. Bereich Nr. 12 mit 9.940 m2.
Wenn die Gesellschaft vonseiten der für die unter Art. 7 der technischen Durchführungsbestimmungen des PIP angeführten Bereiche zuständigen Sachbearbeiter eine Anfrage auf Übertragung der oben genannten Flächen erhält, dann wird von ihr ein Ausschreibungsverfahren in die Wege geleitet.
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